Begutachtungsmethodik und Qualität

  • Die Begutachtung und Diagnostik erfolgt gemäß den Richtlinien für die Erstellung psychologischer/psychiatrischer Gutachten.

  • Die Gutachten des ZTK basieren auf einem multimodalen Vorgehen, orientiert an den gängigen wissenschaftlichen Standards unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse über psychische Störungen und deren Verläufe.

  • Bei der Begutachtung kommen mehrere diagnostische Verfahren zum Einsatz (ausführliches diagnostisches Gespräch, Erhebung des psychopathologischen Befundes, testdiagnostische Verfahren, kritische Auseinandersetzung mit der Aktenlage etc.), um die Untersuchungsergebnisse adäquat abzusichern und eine valide Diagnose stellen zu können.

  • Die diagnostische Einschätzung erfolgt bei vorliegenden psychischen Gesundheitsstörungen nach den gängigen Klassifikationskriterien der ICD-10 und des DSM-V.

  • Dabei werden etwaige Simulations-, Aggravations- oder Dissimulationstendenzen im Beschwerdevortrag und im Ereignisvortrag des Betroffenen berücksichtigt und abgegrenzt.

  • Falls erforderlich, wird, zusätzlich zur Diagnostik, eine aussagepsychologische Erörterung der vorgetragenen schädigenden Vorfälle durchgeführt und anschließend eine Diskussion und Bewertung der verursachenden Faktoren vorgenommen.

  • In den psychologischen/psychiatrischen Untersuchungen wird ein sorgsamer Umgang mit den zu Begutachtenden gewährleistet, ohne dabei die zu beurteilenden Beweisfragen zu vernachlässigen.

  • Des Weiteren werden das methodische Prozedere sowie die vorgenommene gutachterliche Bewertung in den Gutachten transparent, differenziert und nachvollziehbar – in klarer, verständlicher Sprache – dargestellt, um dem Auftraggeber als letztlichem Entscheidungsträger höchstmögliche Plausibilität und Nachprüfbarkeit zu ermöglichen.

  • Objektivität und Neutralität sind wesentliche Voraussetzungen für die gutachterliche Tätigkeit des ZTK.

  • Die Gutachterinnen und Gutachter des ZTK arbeiten eigenverantwortlich und nehmen regelmäßig an fachlichen Fortbildungen und Supervisionen teil, um ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz und Qualität garantieren zu können.

  • Die Gutachten werden pflichtgemäß nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.

 

Literatur
Rottländer, M. (2012). Komplementarität von aussagepsychologischer und klinisch-psychologischer Methodik. In: ZPPM Zeitschrift für Psychotraumatologie, Psychotherapiewissenschaft, Psychologische Medizin 10. Jg. Heft 3, 21–38.